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Balanceakt im Stromnetz

Die EU verlangt, dass 70 Prozent der Stromleitungen für den grenzüberschreitenden Handel offen bleiben. Für Österreich bedeutet das einen schwierigen Balanceakt zwischen Netzsicherheit und Marktintegration.

Betroffen von der Regelung ist auch das innerösterreichische  (Übertragungs-)Netz, in dem nach wie vor nicht zu unterschätzende Engpässe bestehen.
Betroffen von der Regelung ist auch das innerösterreichische (Übertragungs-)Netz, in dem nach wie vor nicht zu unterschätzende Engpässe bestehen.

Artikel 16(8) der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung der Europäischen Union ((EU) 2019/943) stellt klar: „Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen die den Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellende Verbindungskapazität nicht beschränken, um einen Engpass in ihrer eigenen Gebotszone zu beheben oder um Stromflüsse zu bewältigen, die aufgrund von Transaktionen innerhalb der Gebotszonen entstanden sind.“

Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn mindestens 70 Prozent Übertragungskapazität für den zonenübergreifenden Handel zur Verfügung stehen. Allerdings sind die 70 Prozent der Kapazität nicht nur auf den grenzüberschreitenden Transversalen freizuhalten, sondern letztlich auf allen Leitungen, die für den internationalen Stromhandel Bedeutung haben. Betroffen ist also auch das innerösterreichische (Übertragungs-)Netz, in dem nach wie vor nicht zu unterschätzende Engpässe bestehen. Gerade für Österreich und damit den Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) ist die Umsetzung der 70-Prozent-Pflicht daher eine erhebliche Herausforderung, berichtet der Leiter der Abteilung Systemmanagement des Unternehmens, Harald Köhler. 

Erstens ist Österreich, was die Vergabe der Leitungskapazität betrifft, in zwei europäische Kapazitätskalkulationsregionen einbezogen, einerseits die „Core Region“, der die meisten Staaten Zentraleuropas angehören, andererseits die Region „Italy North“, die Italien, Frankreich, Slowenien und Österreich umfasst. Die Berechnung der tatsächlich verfügbaren Leitungskapazitäten erfolgt in beiden Regionen nach unterschiedlichen Methoden. In der „Core Region“ geschieht sie lastflussbasiert, wobei dem Stromhandel die technischen Gegebenheiten bzw. Leitungskapazitäten sehr detailliert für die Optimierung zur Verfügung gestellt werden, in der Region „Italy North“ erfolgt sie etwas vereinfachter nach dem Verfahren der koordinierten Netzübertragungskapazität 
(„Net Transfer Capacity“-Verfahren). Grob gesprochen stimmen bei diesen Methoden die Übertragungsnetzbetreiber die verfügbare Netzkapazität in hochdigitalisierten Prozessen miteinander ab, um sie den Strommärkten möglichst optimiert zur Verfügung zu stellen. Zwischen den beiden Regionen kommt es jedoch häufig zu ungeplanten Stromflüssen, die in keiner noch so hochentwickelten Vorschaurechnung berücksichtigt werden können. 

Zweitens grenzt Österreich an die Schweiz, die der EU nicht angehört. Stromflüsse in und aus derartigen Drittstaaten dürfen grundsätzlich innerhalb der freizuhaltenden 70 Prozent an Leitungskapazität nicht einbezogen werden, sondern müssen gesondert gemanagt werden. 

Drittens werden infolge von Netzengpässen und der aktuellen zonalen Struktur des Strommarktes von einzelnen Staaten zeitweise hohe Ringflüsse (Loop Flows) verursacht, von denen andere Staaten betroffen sind. So lösen etwa Stromtransporte vom Norden in den Süden Deutschlands „Loop Flows“ durch Polen, Tschechien und Österreich aus. 

Langfristige Lösungen 

Aufgrund dessen sieht die Richtlinie vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten Aktionspläne bis Ende 2025 erstellen konn-ten und zeitweilige Freistellungen von der 70-Prozent-Verpflichtung in Anspruch nehmen können. Wie etliche andere Staaten tut dies auch Österreich. Auf Antrag der APG erließ die E-Control den aktuellen Freistellungsbescheid, der bis Ende 2026 gilt. Laut Köhler erlaubt der Bescheid der APG, temporär von der 70-Prozent-Verpflichtung abzuweichen, wenn dies für den sicheren Netzbetrieb notwendig ist. Eine generelle Ausnahme ist dies aber nicht, stellt Köhler klar.

Ferner verpflichtet der Bescheid die APG, „eine Methode und Projekte für eine langfristige Lösung der Probleme, gegen die mit der gegenständlichen Freistellung vorgegangen wird, bis zum 1.3.2026 auf ihrer Homepage zu veröffentlichen und die Regulierungsbehörde über diese Veröffentlichung zu informieren“.

In einer Zeit, in der wir  uns in einem besonderen Spannungsfeld zwischen sicherer Stromversorgung und leistbaren Strom­preisen bewegen, hilft  die 70­Prozent­Regel auch Österreich, bei Dunkel­flauten genügend Strom  aus dem Ausland  importieren zu können.

Laut Köhler umfassen die betreffenden Methoden und Projekte unter anderem Verfahren, um die Kapazitätsallo-kation und Netzsicherheit in Zentraleuropa noch besser zu koordinieren und volkswirtschaftlich zu optimieren. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Zusammenführung der beiden Regionen „Core“ und „Italy North“ in eine neue Region Central Europe, in die Österreich vollintegriert ist. Voraussichtlich Ende 2027 / Anfang 2028 wird für alle Länder dieser neuen Region nur mehr eine gemeinsame, koordinierte, lastflussbasierte Kapazitätsberechnung angewendet. In diese einbezogen wird auch die Schweiz, womit das Drittstaatenproblem ebenfalls entfällt. 

Die Integration der beiden Regionen dürfte Köhler zufolge weiters ermögli-chen, die internationale Netzsicherheits-koordination deutlich zu verbessern und die Kosten für Engpassmaßnahmen (Redispatch) verursachungsgerechter zu verteilen: „Sie sollten beispielsweise nicht von denen getragen werden, die von Loop Flows betroffen sind, sondern dort zugeordnet werden, wo die Loop Flows entstehen.“ 

Wesentlicher Vorteil 

Trotz aller mit ihrer Umsetzung verbundenen Herausforderungen für den sicheren Netzbetrieb hat die 70-Prozent-Verpflichtung für Österreich Köhler zufolge einen Vorteil, der keineswegs gering zu schätzen ist: Bekanntlich ist das Land schon seit längerer Zeit Netto-Importeur elektrischer Energie. „Gerade der vergangene Winter hat wieder gezeigt, wie wichtig es ist, genügend Netzkapazitäten für den überregionalen Stromhandel verfügbar zu haben. Wenn weder Wasser, Wind noch Sonne ausreichend Strom liefern, weil es trüb, wind- und niederschlagsarm ist, ist die sichere Stromversorgung zu einem Großteil von Importen abhängig. In einer Zeit, in der wir uns in einem besonderen Spannungsfeld zwischen sicherer Stromversorgung und leistbaren Strompreisen bewegen, hilft die 70-Prozent-Regel auch Österreich, bei Dunkelflauten genügend Strom aus dem Ausland importieren zu können. Insofern hat sie einen für den Strommarkt und die Stromkunden positiven Aspekt. Ohne sie würde der internationale Stromhandel deutlich beschränkter ausfallen und folglich die Strompreise in Österreich steigen“. So gesehen sei die Angelegenheit ambivalent zu betrachten und die zuvor genannte Freistellung ermöglicht es, diesen Balanceakt erfolgreich zu gestalten. 

Letzten Endes ist es laut Köhler wichtig, „die internationalen Netze so auszugestalten, dass sie sicher betrieben werden können und ein System besteht, in dem ein liquider Stromhandel und damit eine möglichst kostengünstige Stromversorgung der Kunden gewährleistet werden kann“. Daran werde von allen Netzbetreibern intensiv gearbeitet.

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