Verhaltensregeln für Netzbetreiber

 

Verhaltensregeln für Netzbetreiber bei der Verwendung von mit intelligenten Messgeräten erhobenen personenbezogenen Daten von Endverbrauchern

Die Datenschutzbehörde hat im Mai 2019 positiv über den Antrag auf Genehmigung von Verhaltensregeln gemäß Art. 40 Abs. 5 DSGVO betreffend Netzbetreiber bei der Verarbeitung von mit intelligenten Messgeräten erhobenen personenbezogenen Daten von Endverbrauchern nach den §§ 83 ff. ElWOG 2010 entschieden.

Die Genehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass die zur Überwachung der vorgelegten Verhaltensregeln vorgesehene Überwachungsstelle im Sinne der DSGVO akkreditiert wird und dass die vorgesehene Überwachungsstelle durch einen Änderungsantrag an die Datenschutzbehörde der vorgelegten Verhaltensregeln entsprechend ergänzt und genannt wird.

Der Antrag zur Akkreditierung der Überwachungsstelle wurde im Juli 2020 bei der Datenschutzbehörde eingebracht und im Februar 2021 genehmigt.

Parallel dazu wurden die „Verhaltensregeln für die Verwendung von Smart Meter-Daten für die österreichischen Netzbetreiber“ von Oesterreichs Energie einer Überarbeitung durch die zuständigen Gremien unterzogen und an die Erkenntnisse / Notwendigkeiten aus dem Einsatz durch Smart Meter angepasst. 

Diese im Juli 2021 bei der Datenschutzbehörde eingereichte Fassung der Verhaltensregeln wurden im Oktober 2021 in der vorliegenden Form freigegeben.

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Anlage 1: Muster für eine Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung personenbezogener Daten

Muster für eine Verpflichtung das Datengeheimnis gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

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