Oesterreichs Energie > ENERGIE & TECHNIK > Wasserkraft > Was ist der NGP und welche Bedeutung hat er für die Wasserkraft

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan

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Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurde der erste Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan und weitere damit verbundene Rechtsgrundlagen am 30. März 2010 veröffentlicht. Oesterreichs Energie hat sich zu dieser Thematik in unterschiedlicher Weise eingebracht, u.a. durch eine umfangreiche Stellungnahme an das zuständige Ministerium. Bei einer unverhältnismäßigen Umsetzung der EU-WRRL in Österreich drohen Stromerzeugungsverluste bis zu 2,3 TWh bis zum Jahr 2027.

 


Im Jahr 2003 wurde die EU-Wasserrahmenrichtlinie mit einer Novelle des Wasserrechtsgesetzes (WRG) in österreichisches Recht umgesetzt. 

 

Ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der EU-WRRL ist die Erarbeitung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (NGP). Der NGP stellt den aktuellen Zustand der Flüsse in Österreich dar und gibt für jeden einzelnen Flussabschnitt die Ziele, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie ergeben, vor. Anhand dieser konkret dargestellten Zielzustände für die einzelnen Flussabschnitte kann der Handlungsbedarf der Wasserwirtschaft für die nächsten Jahre abgelesen werden.

 

Die Ziele der WRRL bis zum Jahr 2015 bzw. mit zweimaliger Verlängerung bis 2021 und 2027 zu erreichen. Für jede der drei jeweils sechsjährigen Perioden wird ein Gewässerbewirtschaftungsplan erstellt. Der aktuelle, erste NGP setzt die Rahmenvorgaben bis zum Jahr 2015.

 

Der NGP wurde am 30. März 2010 von Umweltminister Berlakovich unterzeichnet. Gleichzeitig mit dem NGP wurde die Qualitätszielverordnung Ökologie veröffentlicht. Der NGP und alle Hintergrunddokumente können auf der Webseite des Lebensministeriums heruntergeladen werden.

 

Der Veröffentlichung des NGP ging eine 6-monatige Begutachtungsphase im Jahr 2009 voran. Darüber hinaus wurden im Jahr 2009 der Entwurf der Qualitätszielverordnung Ökologie und einer Stand der Technik Verordnung zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit zur Stellungnahme gestellt. Der VEÖ hat zu allen Entwürfen Stellungnahmen an das Lebensministerium übermittelt.

 

Bewertung des NGP aus Sicht der E-Wirtschaft

Der erste NGP setzt für die österreichische Elektrizitätswirtschaft einen engen Rahmen für die Wasserkraft, der aber eine weitere Entwicklung der nachhaltigen Stromproduktion aus Wasserkraft nicht ausschließt. Der veröffentlichte NGP wird Einbußen bei der Stromproduktion aus Wasserkraft bewirken, eröffnet aber auch Chancen auf die Nutzung der noch vorhandenen Potenziale. In Summe erwartet sich die E-Wirtschaft durch den ersten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan Einbußen bei der Stromproduktion aus den bestehenden Wasserkraftwerken im Ausmaß von mindestens 1,5 Prozent der Jahresproduktion bis zum Jahr 2015. Zwar setzt der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan enge Schranken für einen weiteren Ausbau der Wasserkraft, verzichtet aber auf einen gänzlichen Ausbaustopp durch sogenannte No-Go-Gebiete. Das Umweltministerium hat damit die Bedeutung der Wasserkraft erkannt und trägt dem auch Rechnung.

 

Wasserkraft ist unverzichtbar

Sehr positiv zu vermerken ist, dass der NGP deutlich macht, wie unverzichtbar die Wasserkraft für Österreich ist: Der NGP stellt fest, dass die Strommenge in der Größenordnung von ca. 24.000 Gigawattstunden, die derzeit durch Flusskraftwerke erzeugt wird, weder durch andere erneuerbare Energiequellen ersetzt, noch durch Stromsparen ausgeglichen werden kann. Ebenso gibt es für die Produktion von Spitzenstrom und Regelenergie keine bessere Option als die heimischen Speicherkraftwerke.

 

Hohe Kosten für E-Wirtschaft

Die Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans lösen einen hohen Sanierungs- und Investitionsbedarf aus. Bis 2015 müssen voraussichtlich rund 150 Kraftwerke umgebaut werden, die Kosten dürften bis zu 270 Millionen Euro ausmachen. Dabei geht es vor allem um die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer, also den Einbau von Fischaufstiegen. Kostennachteile der inländischen Produktion sind weder im Sinn der Konsumenten noch im Sinn einer nachhaltigen und eigenständigen Versorgung.