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Smart Meter: Intelligente Zähler

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Das Dritte Binnenmarktpaket für den Elektrizitätsbinnenmarkt fordert im Annex I eine Einführung von „intelligenten Messsystemen“. Gemeint sind damit intelligente Stromzähler oder – wie es im Fachjargon heißt – Smart-Meter.

 

Vor ihrer Einführung kann, laut EU, eine wirtschaftliche Bewertung erfolgen. Dabei sollen die Vor- und Nachteile wie z.B. die langfristigen Kosten, Kundenakzeptanz und Auswirkungen auf den Markt betrachtet werden. Daraus soll eine wirtschaftlich vertretbare und kostengünstige Lösung entstehen sowie ein zeitlicher Rahmen für die Einführung von Smart Metering. Fällt diese Analyse positiv aus, sind bis zum Jahr 2020 mindestens 80 Prozent der Verbraucher mit Smart Meter auszustatten. In Österreich gibt es etwa 5,5 Millionen Zählpunkte, von denen − entsprechend der EU-Richtlinie − dann mindestens 4,4 Millionen bis 2020 auf Smart Meter umzurüsten sind.

 

Die EU gibt den Rahmen vor

Im Sinne der Energieeffizienz fordert die EU, dass die Kunden häufig genug über ihren tatsächlichen Stromverbrauch informiert werden, um ihren Stromverbrauch dementsprechend regulieren zu können. – Prinzipiell ist dies heute schon gegeben, da die Kunden laut Maß- und Eichgesetz die Möglichkeit haben müssen, den Zählerstand am Zähler selbst abzulesen.

 

Damit wird von der EU nur ein grober Rahmen vorgegeben, doch bei der Art und Weise der Umsetzung bleibt dem Mitgliedsstaat freie Hand. Bedingt durch die individuellen Schwerpunktsetzungen führt dies, je nach länderspezifischen Eigenheiten, zu recht unterschiedlichen Vorgangsweisen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten. Weiters ist festzuhalten, dass sich die meisten Smart Metering-Projekte in Europa in einem relativ frühen Stadium befinden. Ein Großteil der Publikationen zum wirtschaftlichen Nutzen dieser neuen Generation von Stromzählern ist daher, mangels ausreichender Daten, primär auf Prognosen gestützt.

 

Europäischer Standard für Smart Meter

Die EU-Kommission hat bereits erkannt, dass einheitliche Standards für eine Implementierung von Smart Metering förderlich sind. Daher wurden per Mandat M/441 drei große Standardisierungs- bzw. Normierungsorganisationen Comité Européen de Normalisation – Sector Measurement (CEN), Comité Européen de Normalisation Électrotechnique (CENELEC), European Telecommunications Standards Institut (ETSI) damit beauftragt, innerhalb von 30 Monaten gemeinsam europäische Standards für Smart Metering zu entwickeln. Mitte 2009 wurde der Auftrag von den Standardisierungsgremien angenommen. Jedoch muss dabei berücksichtigt werden, dass üblicherweise die Erstellung eines Standards mindestens 36 Monate bis zu seiner Veröffentlichung benötigt.

 

Was ist ein intelligenter Stromzähler

Die bisher verwendeten Stromzähler im schwarzen Gehäuse sind die sogenannten Ferraris-Zähler. Sie messen den Verbrauch nach dem Induktionsprinzip und zeigen ihn über ein mechanisches Zählwerk an.

Ein Smart Meter  – oder so genannter intelligenter Stromzähler – stellt eine neue Generation von Zählern dar, in dem er moderne Zählertechnologie mit Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verknüpft. Ein solcher Smart Meter misst die Energie mittels elektronischer Schaltung und überträgt sie an eine digitale Anzeige. Zusätzlich kann er – je nach Ausführung und Bauart – den zeitlichen Verlauf des Verbrauchs abspeichern. Er unterstützt unterschiedliche Tarifzeiten und kann ebenfalls ein Kommunikationsmodul (z.B. GSM, PLC o.ä.) umfassen. Über die Kommunikationsverbindung kann der Zähler z.B. aus der Ferne abgelesen, ausgeschalten oder konfiguriert werden.

 

Position von Oesterreichs Energie zu Smart Metering

Oesterreichs Energie vertritt die Position, dass folgende wesentliche Punkte bereits vor derr Einführung von Smart Metering abzuklären sind:

 

  • Der Funktionsumfang der intelligenten Zähler ist abzuklären, ebenso jener des dahinterliegenden Systems zur Datenübertragung, -verwaltung und –verarbeitung sowie die dadurch entstehenden Kosten.
  • Rechtliche Deckung aller Funktionalitäten, die über die jetzigen Anforderungen an die Netzbetreiber hinausgehen (z.B. Datenschutz, Eichrecht etc.).
  • Vom Regulator vorgegebene Zeitpläne müssen realistische Zeiträume für die Implementierung enthalten. Dabei sind auch organisatorische und technische Erfordernissen zu berücksichtigen, da die technische Durchführung dem jeweiligen Netzbetreiber obliegt.
  • Jegliche durch Einführung und Betrieb von intelligenten Messsystemen verursachte Kosten müssen von den Regulierungsbehörden in den Tarifen abgedeckt sein (z.B. durch das Entgelt für Messleistungen bzw. das Netznutzungsentgelt).
  • Zusätzliche Implementierungskosten und laufende Kosten, die über die direkten Kosten der Zähleinrichtungen hinausgehen, wie z.B. Telekominfrastruktur oder IT, sind zur Gänze in dem für die Netznutzung zu entrichtenden Entgelt abzugelten.
  • Auch die Kosten für das manuelle Auslesen der Daten vor Ort muss in das Messleistungsentgelt eingerechnet werden.
  • Für eine Implementierung von Smart Metering sind offene internationale Standards zu verwenden. Damit soll der Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller vorgebeugt werden.
  • Österreich darf keine Einzellösung anstreben, sondern sollte an einer gemeinsamen europäischen Lösung mitwirken.

 

Das Vorbild ist Großbritannien

Als Vorbild für eine geeignete Vorgehensweise kann beispielsweise jene in Großbritannien genannt werden: Die Netzbetreiber evaluieren dort gemeinsam mit dem Regulator über eine Zeitdauer von zwei Wintern unterschiedliche Arten der Energieeffizienzsteigerung. Erst nach erfolgter Evaluierung soll über die Einführung von Smart Metering entschieden werden. Eine solche strukturierte, gemeinsame Evaluierung durch Regulator und Netzbetreiber wäre auch für Österreich wünschenswert.