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REGULIERUNG DER NETZE

Rahmenbedingungen für die Netzbetreiber/Die Entflechtungsregelung

Rahmenbedingungen für die Netzbetreiber/Die Entflechtungsregelung

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Seit der Strommarktliberalisierung (1999) ist der Elektrizitätssektor zweigeteilt: Einerseits in die im Wettbewerb stehenden Sparten Stromerzeugung und Handel/ Vertrieb, andererseits in die im Monopolbereich verbleibenden Übertragungs- und Verteilernetze. ...» mehr

Rahmenbedingungen für die Netzbetreiber/Die Regulierungsbehörde

Rahmenbedingungen für die Netzbetreiber/Die Regulierungsbehörde

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Die Überwachung des liberalisierten Strommarktes obliegt einer unabhängigen Regulierungsbehörde. In Österreich wird dies von der E-Control GmbH und E-Control Kommission wahrgenommen.» mehr

Bestimmung der Netztarife (Systemnutzungstarife) Anreizregulierung

Bestimmung der Netztarife (Systemnutzungstarife) Anreizregulierung

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Seit 2006 erfolgt die Bestimmung des Netznutzungsentgelts, das die bedeutendste Entgeltart der Netztarife ist, im Rahmen eines mehrjährigen Anreizregulierungssystems. Den Netzbetreibern wird dadurch eine verbesserte Planungs- und Investitionssicherheit ...» mehr

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Bestimmung der Netztarife (Systemnutzungstarife)

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Die Bestimmung der Netztarife erfolgt durch die E-Control Kommission auf Grundlage der im ElWOG und in der Systemnutzungstarife-Verordnung (SNT-VO) getroffenen Festlegungen. Die Netztarife gliedern sich in 6 Entgeltarten und bilden die einzige Einnahmequelle ...» mehr

Bestimmung des Netzverlustendgelts

Bestimmung des Netzverlustendgelts

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Das zur Abdeckung der Kosten der Netzverluste vorgesehene Netzverlustentgelt wird ab 2011 auf der Grundlage der gemeinsamen Beschaffung der Netzverlustenergie durch eine zentrale Stelle bestimmt. Weiters werden auch die für die Tarifbestimmung anerkannten ...» mehr

Fallweise ist es erforderlich, den Stromverbrauch einer Abrechnungsperiode auf mehrere kürzere Zeiträume aufzuteilen, obwohl dafür keine abgelesenen Zählerstände zur Verfügung stehen. Typisches Beispiel für eine derartige Aufteilung sind Strompreisänderun

Rechnerische Ermittlung von Verbräuchen

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Fallweise ist es erforderlich, den Stromverbrauch einer Abrechnungsperiode auf mehrere kürzere Zeiträume aufzuteilen, obwohl dafür keine abgelesenen Zählerstände zur Verfügung stehen. Typisches Beispiel für eine derartige Aufteilung sind ...» mehr