PA VEÖ: Bundeswettbewerbsbehörde gibt der E-Wirtschaft recht
Ungerechtfertige „Körberlgeld“-Vorwürfe der E-Control eindeutig widerlegt
Österreichs
E-Wirtschaft hat in der Auseinandersetzung um die Berechung der
Ökostromkosten vollinhaltlich recht erhalten. Laut einem Bericht des
Wirtschaftsministers an das Parlament stellte die
Bundeswettbewerbsbehörde fest, dass es zu keinerlei Verstoß gegen die
Vorschriften gekommen ist. „Damit fällt die vom Regulator erhobene
Anschuldigung, die E-Wirtschaft habe sich mit einer falschen Berechung
des Ökostromentgelts ein Körberlgeld von 77 Millionen Euro erschlichen,
in sich zusammen, wie wir bereits beim Start der Prüfung vorhergesagt
haben“, erklärte die Generalsekretärin des Verbands der
Elektrizitätsunternehmen Österreichs, Barbara Schmidt, in einer ersten
Reaktion. Die Ökostrom-Abrechnung sei stets gesetzeskonform erfolgt.
Der
Einhebungsmodus für die Ökostromförderung basiert auf zwei Säulen:
Jeder Stromkunde wird direkt mit der Zählpunktpauschale – gestaffelt
nach Netzebene zwischen 15 und 15.000 Euro – belastet. Zusätzlich
werden den Stromkonsumenten anteilig jene Mehrkosten in Rechnung
gestellt, die ihrem Lieferanten durch die verpflichtende Abnahme von
Ökostrom entstehen. Diese Mehrkosten werden auf Basis eines zwischen
E-Control und VEÖ vereinbarten Berechnungsmodus ermittelt.
Änderung der Ökostromförderung vorgeschlagen
Der Bericht kritisiert allerdings das aktuelle
System zur Ökostromförderung: den Einhebungsmodus der Ökostromkosten.
Die Elektrizitätsunternehmen müssten sich derzeit bei der
Kostenberechnung mit Prognosen behelfen, da aus ihrer Sicht zum
Zeitpunkt der Festsetzung der Endkundenpreise wesentliche Faktoren für
die Höhe der Kosten des Bezugs von Ökostrom noch unbekannt seien. Diese
Kalkulationen seien „tendenziell vorsichtig“, weil eine Nachforderung
aus Gründen des Konsumentenschutzes nicht möglich wäre, so der Bericht.
Die Bundeswettbewerbsbehörde schlägt deshalb eine Reform des
derzeitigen Fördersystems in Richtung mehr Transparenz vor. Vorstellbar
wären dabei etwa eine verbrauchsabhängige Abgabe sowie die Bewertung
des anfallenden Ökostroms zu Marktpreisen bzw. die die direkte
Verwertung des Ökostroms am Markt. Die E-Wirtschaft begrüßt diesen
Vorschlag. Schmidt: „Wir sind für jeden sinnvollen Vorschlag
diskussionsbereit. Für die Unternehmen wäre das eine deutliche
Vereinfachung und Kostensenkung. Weiterer Vorteil wäre, dass die
Stromkunden damit besser zwischen ihren Stromkosten und externen
Zusatzbelastungen unterscheiden können.“
Wien, 19.4.2010





