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PA VEÖ: Bundeswettbewerbsbehörde gibt der E-Wirtschaft recht

Ungerechtfertige „Körberlgeld“-Vorwürfe der E-Control eindeutig widerlegt

Österreichs E-Wirtschaft hat in der Auseinandersetzung um die Berechung der Ökostromkosten vollinhaltlich recht erhalten. Laut einem Bericht des Wirtschaftsministers an das Parlament stellte die Bundeswettbewerbsbehörde fest, dass es zu keinerlei Verstoß gegen die Vorschriften gekommen ist. „Damit fällt die vom Regulator erhobene Anschuldigung, die E-Wirtschaft habe sich mit einer falschen Berechung des Ökostromentgelts ein Körberlgeld von 77 Millionen Euro erschlichen, in sich zusammen, wie wir bereits beim Start der Prüfung vorhergesagt haben“, erklärte die Generalsekretärin des Verbands der Elektrizitätsunternehmen Österreichs, Barbara Schmidt, in einer ersten Reaktion. Die Ökostrom-Abrechnung sei stets gesetzeskonform erfolgt.

Der Einhebungsmodus für die Ökostromförderung basiert auf zwei Säulen: Jeder Stromkunde wird direkt mit der Zählpunktpauschale – gestaffelt nach Netzebene zwischen 15 und 15.000 Euro – belastet. Zusätzlich werden den Stromkonsumenten anteilig jene Mehrkosten in Rechnung gestellt, die ihrem Lieferanten durch die verpflichtende Abnahme von Ökostrom entstehen. Diese Mehrkosten werden auf Basis eines zwischen E-Control und VEÖ vereinbarten Berechnungsmodus ermittelt.

Änderung der Ökostromförderung vorgeschlagen

Der Bericht kritisiert allerdings das aktuelle System zur Ökostromförderung: den Einhebungsmodus der Ökostromkosten. Die Elektrizitätsunternehmen müssten sich derzeit bei der Kostenberechnung mit Prognosen behelfen, da aus ihrer Sicht zum Zeitpunkt der Festsetzung der Endkundenpreise wesentliche Faktoren für die Höhe der Kosten des Bezugs von Ökostrom noch unbekannt seien. Diese Kalkulationen seien „tendenziell vorsichtig“, weil eine Nachforderung aus Gründen des Konsumentenschutzes nicht möglich wäre, so der Bericht. Die Bundeswettbewerbsbehörde schlägt deshalb eine Reform des derzeitigen Fördersystems in Richtung mehr Transparenz vor. Vorstellbar wären dabei etwa eine verbrauchsabhängige Abgabe sowie die Bewertung des anfallenden Ökostroms zu Marktpreisen bzw. die die direkte Verwertung des Ökostroms am Markt. Die E-Wirtschaft begrüßt diesen Vorschlag. Schmidt: „Wir sind für jeden sinnvollen Vorschlag diskussionsbereit. Für die Unternehmen wäre das eine deutliche Vereinfachung und Kostensenkung. Weiterer Vorteil wäre, dass die Stromkunden damit besser zwischen ihren Stromkosten und externen Zusatzbelastungen unterscheiden können.“

Wien, 19.4.2010