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Oesterreichs Energie: Kritik an Vorgangsweise bei Marktuntersuchung

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E-Wirtschaft sieht Schutz von Unternehmensdaten durch Datenabfragen der E-Control in Gefahr

Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft kritisiert die Vorgangsweise der Datenabfrage der E-Control im Rahmen einer umfangreichen „Marktuntersuchung“, für die es keine gesetzliche Zuständigkeit der Regulierungsbehörde gibt und die ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz sei. Die in einem TV-Interview öffentlich wiederholte Forderung von Regulator Walter Boltz nach Übermittlung einer Fülle heikler Unternehmensdaten sei daher abzulehnen. Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie: „Die E-Control schießt in diesem Fall übers Ziel hinaus.“

 

Regulator Walter Boltz hatte im August 2011 die österreichischen Stromvertriebsunternehmen aufgefordert, umfangreichste Daten zur Kosten- und Erlösstruktur bekanntzugeben. Als die Unternehmen dies nach rechtlicher Prüfung zurückwiesen, wurden einige Firmen mittels Bescheid aufgefordert, diese Daten bis ins Jahr 2006 zurückreichend zu liefern. Dagegen ergreifen die betroffenen Unternehmen nun Rechtsmittel, denn für den Wettbewerbsbereich ist eindeutig die Bundeswettbewerbsbehörde zuständig, nicht die E-Control. Schmidt: „Mit vertraulichen Daten und Geschäftsgeheimnissen ist sorgsam umzugehen. Die Unternehmen auf Grund unterschiedlicher Rechtsmeinungen unter den Pauschalverdacht zu stellen, dass sie zu viel für Strom verlangen würden, entbehrt jeder Grundlage.“

 

Die Prüfung derselben Daten durch zwei Behörden wäre auch ein Musterbeispiel für Über-Bürokratisierung. Den Unternehmen entstünden überdies hohe Kosten, denn viele dieser bis ins Jahr 2006 zurück zu verfolgenden Daten müssten erst mit großem Aufwand erhoben werden. Betroffene Unternehmen haben bereits angekündigt, die Vorgangsweise des Regulators von den Höchstgerichten überprüfen zu lassen.