Lieferantenwechsel

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Ein Kernpunkt der Liberalisierung des Energiemarktes ist die Möglichkeit des Kunden, seinen Lieferanten frei zu wählen. Der Ablauf des Lieferantenwechsels ist in Marktregeln festgelegt, die in Abstimmung zwischen Branche und Regulierungsbehörde E-Control erarbeitet werden.

 

Welchen Vorteil hat der geöffnete Strommarkt für die Stromkunden?

In Österreich kann jeder Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen, denn seit 1. Oktober 2001 ist der heimische Strommarkt liberalisiert bzw. geöffnet. Österreich gehört damit zu den europäischen Vorreitern bei der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes.

 

Welche Möglichkeiten hat der Kunde im liberalisierten Markt?

Im liberalisierten Markt ist es wichtig, genau zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu unterscheiden: Der zuständige Netzbetreiber wird durch den Wohnsitz bzw. Standort des Kunden festgelegt. Der Netzbetreiber sorgt für die sichere Stromversorgung in seinem Gebiet. Und er ist verpflichtet, jedem Kunden, der dies möchte, zu behördlich festgelegten Tarifen und zu den behördlich genehmigten Allgemeinen Bedingungen einen Netzzugang zur Verfügung zu stellen.

 

Natürlich benötigt der Kunde auch einen Energielieferanten. Der Kunde hat das Recht, die benötigte elektrische Energie von einem Energielieferanten seiner Wahl zu beziehen. Dazu schließt er mit dem Energielieferanten einen eigenen Energieliefervertrag ab. Alle Energielieferanten stehen in den Bereichen Erzeugung, Stromhandel und Stromvertrieb im freien Wettbewerb.

 

Was muss man wissen, um wechseln zu können?

Wenn der Kunde einen Lieferanten ausgewählt hat, muss mit ihm einen Liefervertrag abgeschlossen werden. Der neue Lieferant kann dann vom Kunden bevollmächtigt werden, den Lieferantenwechsel für den Kunden durchzuführen. In diesem Fall regelt der Lieferant im Namen des Kunden alle notwendigen Schritte für den Wechsel. Dies ist mit keinen zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden.

 

Dabei ist es allerdings hilfreich, wenn der Kunde seine Kunden-Anlage eindeutig identifizieren kann. Das erfolgt z. B. über die so genannte Zählpunktbezeichnung - eine 33-stellige Nummer, die auf der Stromrechnung ausgewiesen ist.

 

Informationen über mögliche Lieferanten finden Sie im Internet, in Zeitungen und Zeitschriften.

 

Weiters hat die Elektrizitätswirtschaft auch einen Verhaltenskodex abgeschlossen, zu dem sich alle Lieferanten der E-Wirtschaft bekennen. Damit soll das Vertrauen der Kunden in den direkten Vertrieb mit Strom und damit verbundener Produkte und Dienstleistungen weiter gestärkt werden.