Drittes Binnenmarktpaket tritt in Kraft
Nach fast zwei Jahren Verhandlungen auf europäischer Ebene konnte ein sinnvoller Kompromiss zwischen EU-Parlament, EU-Kommmission und Rat über das dritte Gesetzespaket zur Komplettierung des europäischen Strombinnenmarkts gefunden werden.
Die Inhalte des Dritten Binnenmarktpaketes
Neben der eigentumsrechtlichen Entflechtung und dem Independent System Operator (ISO) soll nun auch der Independent Transmission Operator (ITO) als gleichwertige Alternative sowohl im Strom- als auch im Gasbereich eingeführt werden. Die Unabhängigkeit der Übertragungsnetzbetreiber soll dabei eine Reihe von Maßnahmen sicherstellen.
Weitere Schwerpunkte des Dritten Binnenmarktpakets betreffen die Bereiche Konsumentenschutz/Energiearmut, Kompetenzen der Regulierungsbehörde, Smart Metering sowie die Agentur zur Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden.
Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie
RICHTLINIE 2009/72/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG, Zum Download
Verordnung zum grenzüberschreitenden Stromhandel
VERORDNUNG (EG) Nr. 714/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003: Zum Download
Verordnung zu Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
VERORDNUNG (EG) Nr. 713/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden. Zum Download






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