Emissionshandel
Im Zeitraum von 2008 bis 2012 ist die zweite Periode des EU-Emissionshandelsystems in Kraft und mit der Änderung der Emissionshandelsrichtline wurden im Jahr 2009 die Grundsätze für den CO2-Emissionshandel nach 2012 festgelegt.
Das EU-Emissionshandelssystem für Treibhausgase ist eine jener Klimaschutzmassnahmen, die von der EU gesetzt werden. Das Handelssystem läuft seit 1. Jänner 2005, die erste Handelsperiode lief von 2005 bis 2007, die zweite läuft von 2008 bis 2012.
So funktioniert der Zertifikatshandel in Europa
Das Handelssystem funktioniert nach dem Prinzip des 'Cap and Trade'. Dies bedeutet, dass durch das Festsetzen der Gesamtzahl an Zertifikaten vor Beginn der Handelsperiode eine Obergrenze für die Emissionen aus Anlagen, die unter das System fallen, gezogen wird, d.h. während einer Periode können keine weiteren Zertifikate ausgegeben werden. Jeder Anlage wird für die aktuelle Periode eine bestimmte Zahl an Zertifikaten zugeteilt. Die genauen Zahlen der zugeteilten Zertifikate werden im 'Nationalen Zuteilungsplan' angeführt. Es existiert eine Reihe von Regeln und Kriterien für die Zuteilung, die die Regierungen der Mitgliedstaaten einhalten müssen. Vor Ausgabe der Zertifikate muss der Zuteilungsplan noch von der EU-Kommission genehmigt werden.
Umsetzung in Österreich
Der erste Zuteilungsplan wurde
im Jahr 2004 von der EU Kommission genehmigt und in österreichisches Recht
umgesetzt. Den Anlagenbetreibern wurden die zugeteilten Zertifikate auf ein
Konto bei der Registerstelle überwiesen.
2007 wurden die Abstimmungen mit Ministerien und Interessenvertretern zum
Nationalen Allokationsplan 2008–2012 (NAP II) abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden
im Nationalen Zuteilungsplan für Österreich (publiziert vom BML FUW am 29. 6.
2007) und – nach Zustimmung durch die EU-Kommission – in der
Zuteilungs-Verordnung vom Oktober 2007 festgelegt.
Die Zuteilungsbescheide wurden den Anlagenbetreibern Ende 2007 zugestellt.
Diesem Ergebnis vorausgegangen sind intensive Gespräche mit den Stakeholdern der E-Wirtschaft, insbesondere auch mit der EU-Kommission, die von der Republik Österreich weitere Kürzungen bei den CO2-Zertifikatszuteilungen eingefordert hatte.
Die Gesamtzuteilungsmenge (einschließlich Versteigerungsanteil und Reserve für neue Marktteilnehmer) beträgt 30,73 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr und liegt damit um etwa 2,6 Millionen Tonnen unter dem Zuteilungswert der ersten Periode (2005-2007). 400.000 Zertifikate pro Jahr werden durch Versteigerung vergeben, ca. 307.000 Zertifikate pro Jahr (1% der Gesamtmenge) werden für neue Marktteilnehmer reserviert.
Um für geplante Neuanlagen, die während der Periode 2008-2012 in Betrieb gehen
sollen (insbesondere geplante neue Gaskraftwerke), ausreichende
Gratiszuteilungen gewährleisten zu können, wurde mit einer Novelle zum
Emissionszertifikategesetz die Schaffung einer sogenannten „flexiblen Reserve“
beschlossen. Damit ist Rechtssicherheit für die Betreiber von Neuanlagen und
eine Gleichstellung aller Neuanlagen gewährleistet. Gemäß dieser Regelung kauft
eine vom Lebensministerium beauftragte Stelle nach Bedarf zusätzliche
Zertifikate, die sie für Neuanlagen zur Verfügung stellt. Dafür erhält sie in
der folgenden Emissionshandelsperiode ab dem Jahr 2013 entsprechende
Zertifikate als Kompensation.
Emissionshandel nach 2012
Im Rahmen des EU-Klima- und Energiepakets wurde die Emissionshandelsrichtlinie überarbeitet mit dem Ziel, die Funktionsweise des EU-Emissionshandelssystems zu harmonisieren und das Reduktionsziel von 21 % erreichen zu können.
Die folgenden Änderungen gelten für die Handelsperiode ab 2013:
- Die nächste Periode umfasst den Zeitraum 2013–2020; die Handelsperiode wird demnach von fünf auf acht Jahre verlängert.
- Der Umfang des EU EH wird um zusätzliche Sektoren (z. B. Aluminium und Prozessanlagen der chemischen Industrie) und zusätzliche Treibhausgase aus bestimmten Tätigkeiten (z. B. N2O) erweitert. Gleichzeitig können Kleinanlagen (bis 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr) unter bestimmten Bedingungen aus dem System herausgenommen werden.
- Die Emissionsobergrenze für das EU EH wird nicht mehr auf Ebene der Mitgliedstaaten durch Nationale Allokationspläne (NAPs) festgelegt, sondern durch die Richtlinie für das gesamte EU-Emissionshandelssystem fixiert. Die Emissionsobergrenze für den EU-Emissionshandel sinkt in der Periode 2013–2020 jährlich um einen linearen Faktor von 1,74 %. Nationale Zuteilungspläne sind nicht mehr vorgesehen.
- Für jene Tätigkeiten,
die weiterhin einen Anspruch auf kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten
haben werden, variieren die Zuteilungsregeln nicht mehr zwischen den
EU-Mitgliedstaaten, sondern werden harmonisiert für das gesamte EU EH
ausgearbeitet, was eine Gleichbehandlung aller Emissionshandelsanlagen
sicherstellen soll.
Zuteilungen auf Basis der historischen Emissionen (sog. „grandfathering“) sollen künftig die Ausnahme darstellen. Dagegen soll in möglichst vielen Bereichen auf Basis von spezifischen Kennwerten (so genannten ex-ante Benchmarks, z. B. Tonnen CO2 pro Tonne Stahl), die auf die Produktion während einer (noch nicht bestimmten) Periode angewendet werden, zugeteilt werden. Die Festlegung der genaueren Regeln erfolgt im Ausschussverfahren bis Ende 2010.
Es ist vorgesehen, Zertifikate statt gratis zuzuteilen in verstärktem Maße zu versteigern.
- Für die Elektrizitätserzeugung werden ab 2013 100 % der Zertifikate versteigert, wobei jedoch für die Produktion von Wärme aus KWK Ausnahmen bestehen.
- Für die übrigen Aktivitäten soll die Gratiszuteilung von 80 % im Jahr 2013 auf 30 % im Jahr 2020 gesenkt werden, jeweils bezogen auf die relevanten Benchmarks.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmeregelungen für bestimmte energieintensive Industriebranchen, die in starker globaler Konkurrenz stehen. Damit soll verhindert werden, dass durch die strengeren Vorgaben zwar EU-intern eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen stattfindet, allerdings aufgrund einer Produktionsverlagerung in Ländern außerhalb der EU mit weniger strengen bzw. fehlenden Auflagen zusätzliche Emissionen anfallen und global gesehen ansteigen ('Carbon Leakage').






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