Die Bestimmung des Netzverlustentgelts
Das zur Abdeckung der Kosten der Netzverluste vorgesehene Netzverlustentgelt wird ab 2011 auf der Grundlage der gemeinsamen Beschaffung der Netzverlustenergie durch eine zentrale Stelle bestimmt. Weiters werden auch die für die Tarifbestimmung anerkannten Netzverlustmengen nach einem neuen System gedeckelt.
Die Bestimmung des Netzverlustentgelts
Mit dem Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die bei der Beschaffung der zum Ausgleich der Netzverluste erforderlichen Energiemengen entstehen. Die Höhe des Netzverlustentgelts wurde bis einschließlich 2010 von der Regulierungsbehörde bestimmt, die dabei folgende Methodik anwandte:
Höhe des Netzverlustentgelts orientierte grundsätzlich an den Preisen der Strombörse. Allerdings wurde der so ermittelte Preis durch einen „Industrieabschlag“ reduziert, und erst dann der konkreten Bestimmung des Netzverlustentgelts zugrunde gelegt.
Diese Methodik hat sich als unbefriedigend erwiesen, da insbesondere die Festlegung des „Industrieabschlags“ nicht mit den tatsächlichen Marktverhältnissen in Einklang steht. Mittlerweile wurde aber zwischen den von Oesterreichs Energie vertretenen Netzbetreibern und der Regulierungsbehörde darüber Übereinstimmung erzielt, dass die Bestimmung des Netzverlustentgelts ab 2011 auf Grundlage der gemeinsamen Beschaffung der Netzverlustmengen durch die Netzbetreiber über eine zentrale Abwicklungsstelle erfolgen soll. Über diesen gemeinsamen Einkauf sind hohe Synergiepotentiale sichergestellt. Den beteiligten Netzbetreibern sollen nun über die erzielten Netzverlustpreise auch die tatsächlichen Kosten für die Beschaffung der Netzverlustenergie zur Gänze abgedeckt werden. Damit dieses System funktionieren kann, muss aber der Anteil der zu beschaffenden Netzverlustenergie mehr als 60 Prozent der Gesamtnetzverluste in Österreich betragen und dementsprechend viele Netzbetreiber daran teilnehmen. Das System der gemeinsamen Beschaffung soll zunächst jedenfalls bis 2013 weiterbetrieben werden.
Konkret ist das neue System dadurch geprägt, dass die Verbund-APG die Funktion eines Sonderbilanzgruppenverantwortlichen (S-BGV) in sämtlichen Regelzonen Österreichs übernimmt. Der S-BGV beschafft die Netzverlustenergie zentral, die er wiederum je nach Prognose und Anfall mittels Fahrplänen an die Netzverlustbilanzgruppen der beteiligten Netzbetreiber weitergibt. Für die möglichst präzise Ermittlung der vom S-BGV zu beschaffenden Netzverlustenergie erstellen die Netzbetreiber lang- und kurzfristige Prognosen der Netzverluste, die dem S-BGV übermittelt und von diesem kumuliert werden. Der S-BGV übernimmt auch die Abdeckung der Ausgleichsenergie, die aufgrund der Abweichungen der tatsächlich auftretenden Verlustmengen von den prognostizierten Fahrplänen anfällt.
Sämtliche Einzelheiten der Abwicklung, insbesondere kaufmännische und energiewirtschaftliche Details sowie die Vergütung an den S-BGV, sind in einem Vertrag zwischen Netzbetreibern und S-BGV geregelt. Die bei der gemeinsamen Beschaffung anfallenden Kosten des S-BGV werden von der Regulierungsbehörde geprüft. An die Behörde wird auch regelmäßig über die Beschaffungskonzepte etc. Bericht erstattet.
Netzbetreibern, die sich nicht an der gemeinsamen Beschaffung beteiligen, wird im Falle eines höheren Beschaffungspreises für die Netzverlustenergie der Preis nur gemäß der gemeinsamen Beschaffung anerkannt. Wenn ihnen eine Beschaffung zu günstigeren Preisen gelingt, werden die Preise der Bestimmung des Netzverlustentgelts zugrunde gelegt.
Teil des neuen Beschaffungsmodells ist auch die Vorgangsweise bei der regulatorischen Anerkennung der Netzverlustmengen. Die Netzverlustmenge jedes einzelnen Netzbetreibers auf Basis des Geschäftsjahres wird mit 4 Prozent gedeckelt. Für Netzbetreiber, deren Netzverluste darüber liegen, wird für die jeweils gedeckelte Menge bis Ende 2013 ein jährlicher Abschlag von einem Prozent bezogen auf die jeweils gedeckelte Menge vorgenommen, wobei sich der Abschlag pro zusätzliche 0,5 Prozent bezogen auf den Deckel um 10 Prozent erhöht. Netzbetreibern, deren Netzverluste unter 4 Prozent betragen, werden diese anerkannt. Jedoch reduziert sich der Deckel von 4 Prozent jährlich um 1 Prozent (bezogen auf 100 Prozent = 4 Prozent).





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