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Anreizregulierung

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Seit 2006 erfolgt die Bestimmung des Netznutzungsentgelts, das die bedeutendste Entgeltart der Netztarife ist, im Rahmen eines mehrjährigen Anreizregulierungssystems. Den Netzbetreibern wird dadurch eine verbesserte Planungs- und Investitionssicherheit geboten.

 


Das Anreizregulierungssystem

Die Bestimmung der Systemnutzungstarife basierte bis zum Jahr 2006 auf jährlichen Kostenprüfungen. Diese Vorgangsweise war einerseits für die Regulierungsbehörde mit hohem Prüfungs- und Ermittlungsaufwand verbunden, andererseits bestanden für Netzbetreiber ein hohes Regulierungsrisiko und große Planungsunsicherheit. Um den Aufwand zu verringern und die gerade für den Netzbetrieb so wichtige Planbarkeit zu verbessern, wurde zwischen Österreichs E-Wirtschaft und der Regulierungsbehörde Übereinstimmung erzielt, dass die Netztarifregulierung im Rahmen eines mehrjährigen Anreizregulierungssystems erfolgen soll. Mit der Anreizregulierung sollen Anreize zur Effizienzsteigerung sowie für zusätzliche Investitionen geschaffen werden. Mit dem Inkrafttreten der SNT-VO 2006 (1. 1. 2006) wurde erstmalig eine vierjährige Regulierungsperiode bis Ende 2009 vorgesehen, an welche ab 1. Jänner 2010 eine weitere bis Ende 2013 geltende Regulierungsperiode anschließt.

 

Nach § 25 Abs 2 ElWOG sind bei der Tarifbestimmung folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

 

  • Kostenorientierung entsprechend dem Grundsatz der Kostenwahrheit,
  • eine Durchschnittsbetrachtung, ausgehend von den Kosten eines rationell geführten Unternehmens,
  • (Fakultative) Zugrundelegung von Zielvorgaben, die sich am Einsparungspotential der Unternehmen orientieren.

 

Die nach den obigen Grundsätzen ermittelte Kostenbasis des jeweiligen Netzbetreibers wird bei der Anreizregulierung jährlich nach einer Regulierungsformel mit folgenden Parametern angepasst:

 

  • Inflationsanpassung nach dem Netzbetreiberindex, der sich zu je 30 Prozent aus dem Verbraucherpreisindex (VPI) und dem Baupreisindex sowie zu 40 Prozent aus dem Tariflohnindex zusammensetzt.
  • Abschlag aufgrund der generellen branchenüblichen Produktivitätsentwicklung in der Höhe von jährlich 1,95 Prozent.
  • Individueller Produktivitätsabschlag zur Realisierung des ermittelten Effizienzsteigerungspotentials. Das Effizienzsteigerungspotential wird durch einen Benchmarking-Vergleich der Kosten eines vergleichbaren Unternehmens ermittelt.
  • In der 1. Regulierungsperiode von 01 /2006 bis 12 /2009 war auch ein Abschlag von 50 Prozent von den aus dem Stromabgabe-Mengenwachstum erzielten Erlöse vorgesehen (Mengen-Kosten-Faktor). 

 

Für die 2. Regulierungsperiode (2010 – 2013) wurde das Anreizregulierungssystem modifiziert. Da der bisherige Mengen-Kosten-Faktor nur einen Teil der tatsächlichen Kostenentwicklungen aufgrund von notwendigen Netzinvestitionen abgedeckt hat, wurden an dessen Stelle der Investitions- und Betriebskostenfaktor eingeführt.

 

Aufgrund des Investitionsfaktors werden ab 2006 keine individuellen Produktivitätsabschläge mehr auf die Kapitalkosten vorgesehen. Als zusätzlicher Anreiz für die Durchführung von zusätzlichen Investitionen wird für Buchwertzugänge ab 2009 ein Zuschlag (Mark-Up) in Höhe von 1,05 Prozent vorgenommen.

 

Beim Betriebskostenfaktor wird anstelle der Abgabemengen auf die Entwicklung der Netzanlagen abgestellt, um Betriebskostenänderungen möglichst korrekt abbilden zu können. Der Betriebskostenfaktor wird in Form von Fixbeträgen pro zusätzlichem Zählpunkt bzw. pro zusätzlichem Kilometer Systemlänge gebildet, differenziert nach Nieder-, Mittel, Hoch-/Höchstspannungsnetz.

 

Weiters wurden für die 2. Regulierungsperiode die durchschnittlich gewogenen Kapitalkosten (WACC) entsprechend den Marktverhältnissen mit 7,025 Prozent festgesetzt.

 

Für den Übergang von der 1. in die 2. Regulierungsperiode wurde überdies ein System entwickelt, bei dem den Netzbetreibern die Hälfte der erzielten zusätzlichen Effizienzgewinne verbleibt und die 2. Hälfte an die Netzkunden weitergegeben wird (Carry Over).

 

Die näheren Einzelheiten zur Anreizregulierung sind in den Erläuterungen zur SNT-VO 2010 ausführlichst beschrieben.