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Überblick Entlastungsmaßnahmen

Unsere Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wesentlichen vom Bund beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung- und Unterstützung bei den gestiegenen Energiekosten.

 

KlimabonusMit dem Klimabonus sollen Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung ausgeglichen und klimafreundliches Verhalten belohnt werden. Er wird ab Herbst 2022 einmal pro Jahr ausbezahlt.

Begünstigte: 
Alle in Österreich lebenden Personen.
Aufgrund der Teuerung wurde der Klimabonus 2022 einmalig auf 500 Euro für alle Erwachsenen aufgestockt. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gab es die Hälfte, also 250 Euro. Ab 2023 wird der Klimabonus regional gestaffelt — so wie ursprünglich geplant.

Geltungsdauer: 
Ab 2022, jährlich.

Antragstellung: 
Es ist keine Antragstellung erforderlich. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung aufs Konto oder als Gutschein per Post.

 

EnergiekostenausgleichGutschein über 150 Euro / Haushalt (bis zu bestimmten Grenzen des Haushaltseinkommens)

Begünstigte: 
Haushalte

Volumen: 
627 Mio. Euro

Geltungsdauer: 
2022 - Gutscheine können bis 31.3.2023 eingelöst werden.

Antragstellung: Jeder Haushalt hat den Gutschein per Post erhalten, Einlösung ist per Antrag beim BMF online/postalisch möglich, Berücksichtigung im Rahmen der Strom-Jahresrechnung durch den Energielieferanten.

 

StromkostenbremseDer Energiepreis über 10 Ct/kWh wird bis zu 30 Ct/kWh (netto) bis zu einem Stromverbrauch von 2.900 kWh/Jahr subventioniert.

Begünstigte: 
Haushalte (Zählpunkte mit Standardlastprofil H, H0, HA)

Volumen: 
3,8 Mrd. Euro

Geltungsdauer: 
1.12.2022 bis 30.6.2024

Antragstellung: 
Automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung und bei den Teilzahlungsbeträgen.

 

Erweiterte Stromkostenbremse für HaushalteGewährung eines "Stromkostenergänzungszuschuss" von 105 Euro jährlich ab der vierten gemeldeten Person.

Begünstigte: 
Rund 700.000 Mehrpersonenhaushalte (mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz an der betreffenden Adresse)

Geltungsdauer: 
1.12.2022 bis 30.6.2024

Antragstellung: 
Besteht an der betreffenden Adresse nur ein Zählpunkt, ist kein Antrag nötig. Gibt es mehrere Zählpunkte, ist ein Antrag beim Bundesrechenzentrum zu stellen.

 

Stromkostenbremse für bäuerliche Familien und GewerbebetriebeGewährung des Grundkontingents sowie des Ergänzungszuschusses für Mehrpersonenhaushalte.

Begünstigte: 
Privatpersonen, die den Strom für den Wohnsitz aus einem als land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich eingestuften Stromlieferungsvertrag beziehen.

Geltungsdauer: 
1.6.2023 bis 31.12.2024

Antragstellung: 
Die Abwicklung für Landwirtschaft und Gewerbe (Lastprofile L und G) erfolgt über Antrag der Begünstigten (elektronischer Antrag an den Bund). Dafür ist eine Informationsverpflichtung durch die Stromlieferanten der Begünstigten mit L und G Profilen vorgesehen. Die Details dafür werden mit Verordnung geregelt werden. Diese Verordnung liegt derzeit noch nicht vor

 

Energiekostenzuschuss 1Vier Förderstufen, Details hier.

Begünstigte: 
Energieintensive Unternehmen

Volumen: 
Für die Energiekosten­zuschüsse 1 und 2 sind insgesamt 7 Mrd Euro budgetiert.

Geltungsdauer: 2022

Antragstellung: Beim Austria Wirtschaftsservice

 

Energiekostenzuschuss 2Fünf Förderstufen, Details noch offen, Richtlinie noch nicht veröffentlicht.

Begünstigte: 
Energieintensive Unternehmen

Volumen: Für die Energiekosten­zuschüsse 1 und 2 sind insgesamt 7 Mrd Euro budgetiert.

Geltungsdauer: 2023

Antragstellung: Beim Austria Wirtschaftsservice

 

Stromkostenzuschuss für die LandwirtschaftBegünstigte: Landwirtschaftliche Betriebe

Volumen: 
120 Mio. Euro

Geltungsdauer: 
2022 - Auszahlung 2023

Antragstellung: https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/ukraine-russland/120-millionen-euro-stromkostenzuschuss-fuer-die-landwirtschaft.html

 

Aussetzen der Erneuerbaren-Pauschale 2022/23 und Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags 2022Begünstigte: Sämtliche Stromkundinnen und Stromkunden

Volumen: 
ca. 900 Mio. Euro

Geltungsdauer: 2022, 2023

Antragstellung: automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung.

 

Senkung der Elektrizitäts- und ErdgasabgabeDie Erdgasabgabe wurde von 6,6 Cent. auf rund 1,2 Cent pro m3 gesenkt. Die Elektrizitätsabgabe wurde von 1,5 Ct/kWh auf 0,1 Ct/kWh gesenkt. Dies entspricht den europäischen Mindestbesteuerungsniveaus.

Begünstigte: 
Sämtliche Strom- und Gaskunden

Geltungsdauer: 
Mai 2022 bis 1.1.2024

Antragstellung: 
automatische Berücksichtigung auf der Strom- bzw. Gasrechnung.

 

Abgeltung NetzverlustkostenDie durch Netzverluste aufgrund des massiven Anstiegs der Großhandelspreise am Strommarkt im Jahr 2023 entstehenden zusätzlichen Kosten für Haushalte und Unternehmen sollen weiter abgefedert werden. Berechnungen der E-Control entsteht im Jahr 2023 eine zusätzliche Kostenbelastung für Entnehmer in Höhe von 844 Mio. Euro. 80 Prozent dieser Mehrkosten sollen nun abgefedert werden. Die für das erste Halbjahr bestehende Kostenentlastung von 173 €/MWh sollen auf 225 €/MWh für das gesamte Jahr 2023 angehoben werden, was laut Ausschussantrag bei Netzverlustmengen von rund 3 TWh für ein Jahr einer Kostenentlastung von 675 Mio. Euro entspricht.

Begünstigte: 
Sämtliche Stromkundinnen und Stromkunden

Volumen: 
675 Mio. Euro

Geltungsdauer: 2023

Antragstellung: 
automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung.

 

Wohnschirm EnergieDas Programm hilft Betroffenen bei Problemen mit zu hohen Energiekosten (Strom, Gas, Fernwärme aber auch Pellets/Holz). Der Wohnschirm Energie ergänzt die bestehenden Hilfen von Ländern, Städten und Gemeinden und kann Rückstände bei Energiekosten übernehmen und / oder bei der Deckung von Vorauszahlungen helfen (Überweisung einer Pauschale nach Haushaltsgröße).

Begünstigte:

Ob und welche Unterstützungsleistung für Betroffene in Frage kommt, wird in der Beratungsstelle geklärt. Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Österreich, geringes Einkommen sowie nachweislich Zahlungsverpflichtungen für Haushalt aus einem Energielieferungsvertrag und es müssen bestehende oder drohende Energiekostenrückstände bewältigt werden. Besteht kein Energieliefervertrag (zB. bei Scheitholz und Pellets) ist eine Unterstützung ist möglich, wenn das auf Rechnung gekaufte Heizmaterial nachweislich für den eigenen Verbrauch bezogen bzw. bezahlt wurde.

Geltungsdauer: 
Bis inkl. 2026, Beantragung für Rückstände aus offenen Energierechnungen ist bis zum 1. Juli 2021 (rückwirkend) möglich.

Antragstellung: 
Die Gewährung des WOHNSCHIRM ENERGIE erfolgt auf Antrag über die Beratungsstellen. Insgesamt gibt es über 100 Beratungsstellen in allen Bundesländern, um einen niederschwelligen und regionalen Zugang sicherzustellen. In der Beratungsstelle wird geklärt, ob und welche Unterstützungsleistung für Betroffene in Frage kommt. Alle Beratungsstellen und weitere Informationen sind unter www.wohnschirm.at zu finden.