Thermische Kraftwerksanlagen und Luftschadstoffe
Für die thermischen Kraftwerke der Elektrizitätswirtschaft sind hinsichtlich Luftreinhaltung eine Reihe von nationalen bzw. europaweiten Vorgaben rechtlich relevant.
In Österreich begannen mit dem Dampfkesselemissionsgesetz des Jahres 1980 gesetzliche Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen in die Luft. Das Dampfkesselemissionsgesetz aus dem Jahr 1980 wurde 1988 durch das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen und von der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen ersetzt.
Siehe letzte gültige Fassung des Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen und die Geltende Fassung der Luftreinhalteverordnung.
2005 trat das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen in Kraft und löste das Luftreinhaltegesetz - ausgenommen § 14 Abs. 2 - ab, wobei bestehende Genehmigungen gemäß Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen aufrecht geblieben sind. In den Geltungsbereich des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen fallen Dampfkesselanlagen, die mit gasförmigen, flüssigen oder festen Brennstoffen befeuert werden, und Abhitzekessel sowie Gasturbinen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr.
Bei der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen ist die Abfallverbrennungsverordnung anzuwenden, welche die Abfallverbrennungsrichtlinie der EU in nationales Recht umsetzt.
Das Immissionsschutzgesetz Luft enthält Bestimmungen über die Immissionsüberwachung. Mit der im August 2010 in Kraft getretenen Novelle zum Immissionsschutzgesetz Luft, wurde die EU-Richtlinie 2008/50/EG über „Luftqualität und saubere Luft in Europa“ in nationales Recht umgesetzt. Durch die EU-Richtlinie wurden die Aufnahme der Anforderungen an die PM2,5-Luftbelastung in das IG-L, die Umsetzung von Sanierungsprogrammen nach entsprechenden Statuserhebungen sowie der Ausweis von Sanierungsgebieten erforderlich.
Das Emissionshöchstmengengesetz-Luft enthält Höchstmengen für NOx, SO2, NH3 und NMVOC für das Jahr 2010 für Österreich und setzt die Richtlinie für nationale Emissionshöchstmengen (=NEC-RL) um, siehe Seite Emissionshöchstmengen-Richtlinie.
Weitere EU-Richtlinien bzw. Verordnungen betreffend Luftreinhaltung und thermische Kraftwerke sind:
Großfeuerungsanlagen-Richtlinie
Im September 2008 wurde von der Europäischen Kommission der Bericht über die Emissionen von Großfeuerungsanlagen herausgegeben. Dieser zeigt, dass die österreichischen Großfeuerungsanlagen die niedrigsten spezifischen NOx-Emissionen aufweisen.
IPPC-Richtlinie siehe eigene Seite Industrieemissionsrichtlinie.






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