Der liberalisierte Strommarkt
Der österreichische Strommarkt ist seit 2001 vollständig liberalisiert und unterliegt den Regeln des freien Wettbewerbs. Der heimische Strommarkt zeichnet sich durch einen funktionierenden Wettbewerb und hohe Kundenzufriedenheit aus.
Der liberalisierte Strommarkt – Nutzen für den Kunden
Der österreichische Strommarkt ist seit dem 1. Oktober 2001 vollständig liberalisiert und unterliegt den Regeln des freien Wettbewerbs. Die Grundlage dafür bildet das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 1998 (ElWOG). Mit dem ElWOG wurde die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie sowie des ElWOG ist eine Öffnung des Strommarktes hin zum freien Wettbewerbsmarkt. Während die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes in anderen EU-Mitgliedstaaten nur zaghaft umgesetzt wurde, nahm Österreich hier eine Vorreiterrolle ein und öffnete seinen Strommarkt schon im Herbst 2001 vollständig. Im europäischen Vergleich wurde damit schon frühzeitig allen Energiekunden die freie Wahl ihres Lieferanten ermöglicht. Die österreichischen Elektrizitätsunternehmen arbeiten intensiv daran, die Servicequalität sowie transparente Informationsbereitstellung für ihre Kunden im liberalisierten Markt noch weiter zu verbessern und Beiträge zur Wettbewerbsbelebung zu leisten.
Funktionierender Wettbewerb am österreichischen Strommarkt
Eine der elementaren Grundbedingungen des liberalisierten Elektrizitätsmarktes ist das sogenannte „Unbundling“, also die Trennung des Monopolbereiches (Netz) von den im Wettbewerb stehenden Bereichen (Erzeugung, Handel und Vertrieb) [Link zu Homepagetext Unbundling]. Ziel dieser Entflechtungsregelungen ist es, Unabhängigkeit zwischen dem Monopolbereich und dem Wettbewerbsbereich im Elektrizitätssystem zu schaffen.
Aktuelle Daten der Europäischen Kommission zeigen, dass der Wettbewerb am österreichischen Strommarkt auf allen Stufen der Wertschöpfungskette funktioniert. Im EU-Ranking befindet sich Österreich in der Gruppe der Länder mit der geringsten Marktkonzentration. Je geringer die Marktkonzentration ist, umso besser funktioniert der Wettbewerb, da kein Unternehmen über ausgeprägte Marktmacht verfügt und dies wiederum nützt dem Kunden. Die Kunden profitieren durch marktkonforme Preise und hohe Servicequalität von Liberalisierung und Wettbewerb am heimischen Strommarkt. Eine aktuelle Studie der Karmasin Motivforschung zeigt, dass 83 Prozent der österreichischen Stromkunden mit ihrem Lieferanten zufrieden bzw. voll und ganz zufrieden sind.
Die Behörden im liberalisierten Markt
Die Aufsicht über den geöffneten Elektrizitätsmarkt wurden der Regulierungsbehörde E-Control übertragen. Diese wurde mit wesentlichen Wettbewerbsaufsicht- Überwachungs- und Regulierungskompetenzen ausgestattet. Zu den Hauptaufgaben der Regulierungsbehörde gehören die Bestimmung der Systemnutzungstarife und die Genehmigung der Netzzugangsbedingungen. Die oberste Elektrizitätsbehörde bleibt aber nach wie vor der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, welcher insbesondere aufsichtsbehördliche Aufgaben wahrnimmt.






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