Die Verhandlungen des Kyoto Folgeabkommens in Kopenhagen
Die 15. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Kopenhagen hat das Ziel, ein verbindliches internationales Folgeabkommen für die Zeit nach 2020 zum Kyoto-Abkommen festzulegen, nicht erreicht. Auch wenn umfangreiche Entscheidungen getroffen wurden, die nach Ansicht von Experten auf der nächsten Konferenz in wenigen Verhandlungstagen gelöst werden können, bleibt die Frage der Rechtsform für ein zukünftiges umfassendes Klimaschutz-Abkommen weiterhin offen.
Die vom 6. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen abgehaltene 15. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 15 – Climate Change Conference of the Parties) hat die in sie gesetzten hohen Erwartungen nicht erfüllen können. Ziele der Konferenz waren zum einen ein dem Kyoto-Abkommen von 2001 (COP 7 – Marrakesch) folgendes verbindliches internationales Abkommen für die Zeit nach 2020 festzulegen - mit weitreichenden Treibhausgasreduktionen bis 2050 - und zum anderen für alle Länder tragbare Reduktionsziele zu vereinbaren. Vor der Konferenz hatten viele Nationen Reduktionsziele vorgelegt, die auf unterschiedlichen Basisjahren beruhten oder nicht alle Bereiche (z.B. Landnutzung und Aufforstung, LULUCF) umfassten, und damit nicht einfach vergleichbar waren. Weiters waren die finanziellen Erwartungen der Entwicklungsländer für Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des nationalen Klimaschutzes auf Seiten der Industrieländer als zu weitgehend eingestuft.
Die Reduktionsziele der Staaten
Zusammengefasst lassen sich die Reduktionsangebote der wesentlichen Länder wie folgt darstellen:
Alle 193 an der UN-Klimakonferenz teilnehmenden Länder unterstreichen die Bedeutung des 2 Grad Celsius Zieles (der Temperaturanstieg soll diesen Wert nicht übersteigen) allerdings ohne sich auf ein bestimmtes Jahr festzulegen, bis zu dem dieses Ziel erreicht werden soll. Hierbei wird den Entwicklungsländern ein späteres „Spitzenjahr“ der Emissionen zugestanden als den entwickelten Ländern. Vorrangig sollen Entwicklungsländer ihre Anstrengungen der Armutsbekämpfung und der sozialen und ökonomischen Entwicklung ihrer Länder widmen.
Anpassungsmaßnahmen in den am meisten gefährdeten Entwicklungsländern sollen durch finanzielle Unterstützungen der entwickelten Länder gefördert werden, wobei diese Förderungen angemessen, nachhaltig und vorhersehbar sein sollen und nicht nur im Rahmen einer finanziellen Unterstützung sondern auch durch die Bereitstellung von Technologien und „capacity-building“ geleistet werden sollen.
Berichte an das Klimasekretariat
Annex 1 Länder sollen dem Klimasekretariat bis 31. Januar 2010 ihre quantifizierten Reduktionsziele bis 2020 angeben wie auch auf welches Basisjahr sich diese Reduktionsziele beziehen.
Nicht-Annex 1 Länder sollen ebenfalls dem Klimasekretariat bis 31. Januar 2010 bekannt geben, welche Maßnahmen sie gegen den Anstieg der CO2-Emissionen ergreifen wollen – allerdings ohne Angabe eines Zieljahres. Die am wenigsten entwickelten Länder sowie Inselstaaten leisten die Meldung ihrer CO2-Reduktionsmaßnahmen auf freiwilliger Basis. Anhand von zu erstellenden Leitlinien sollen diese Maßnahmen alle zwei Jahre über nationale Stellen dem Klimasekretariat berichtet und verifiziert werden, allerdings ohne in die souveränen nationalstaatlichen Rechte einzugreifen.
Annahme der Entscheidung
Der „Copenhagen Accord“ wurde nicht als Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz angenommen, da insbesondere die vier sozialistischen lateinamerikanischen Staaten Venezuela, Bolivien, Cuba und Nicaragua dies blockierten. Er wurde zunächst lediglich als ein Verhandlungsinput akzeptiert. Viele Punkte des „Accord“ sind noch zu konkretisieren.
Es bestand zeitweise die Gefahr, dass der „Accord“ nicht zur Annahme gelangt, was zu einer Gefährdung für den gesamten UN-Klimaprozess hätte führen können. Um dieser Gefahr vorzubeugen, einigte man sich am Ende der Gespräche schließlich darauf, dass der „Copenhagen Accord“ durch eine Entscheidung von der COP „zur Kenntnis genommen“ wird.
Auch wenn umfangreiche Entscheidungen getroffen wurden, die nach Ansicht von Experten auf der nächsten Konferenz in wenigen Verhandlungstagen gelöst werden können, bleibt die Frage der Rechtsform für ein zukünftiges umfassendes Klimaschutz-Abkommen weiterhin offen.






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