Die Umsetzung des EU Energie- und Klimapaketes
Das europäische Energie- und Klimapaket wurde am 6. April 2009 vom EU-Ministerrat verabschiedet. Die von der Europäischen Union erarbeiteten Richtlinien müssen nun in österreichisches Recht umgesetzt werden. Dieser Prozess muss bis 2012 abgeschlossen sein.
Das europäische Energie- und Klimapaket wurde vom EU-Ministerrat am 6. April 2009 verabschiedet.] Das strategische Ziel der EU ist es dabei, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens zwei Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die EU hat daher ambitionierte Zielvorgaben im Bereich der Energiepolitik und des Klimaschutzes festgelegt, die bis zum Jahr 2020 erreicht werden müssen:
- Richtlinie zum
Handel mit Treibhausgaszertifikaten
- Ein verbindliches Ziel zur Senkung der Treibhausgasemissionen der EU bis 2020 um 20 Prozent in Vergleich zum Niveau von 1990.
- Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, die Emissionen um 30 Prozent zu reduzieren, wenn andere Industrienationen, einschließlich der USA, sowie fortgeschrittene Entwicklungsländer (China und Indien) ebenfalls entsprechende Schritte setzen.
- Richtlinie zur Förderung
der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Die verpflichtende Zielvorgabe, den Anteil der erneuerbaren Energien in der EU bis 2020 auf 20 Prozent anzuheben.
- Die Verpflichtung für jeden Mitgliedstaat, bis 2020 zehn Prozent seines Kraftstoff-Mix für den Verkehr aus Biokraftstoffen (inkl. Elektromobilität) zu speisen.
- EU-Aktionsplan zu Energieeffizienz
- Die Steigerung der Energieeffizienz mit dem Ziel, den gesamten Primärenergieverbrauch der EU bis 2020 um 20 Prozent zu kürzen.
- Richtlinie zur geologischen Speicherung von
Kohlendioxid
- Es sollen Schritte in Richtung kohlenstoffarmer Technologien gesetzt werden, die auf eine unterirdische CO2-Abscheidung und -Speicherung zurückgreifen (CCS −Carbon Capture and Storage).
Österreich muss bis zum Jahr 2020 folgende Ziele erreichen:
Die Erreichung dieser Ziele soll durch die im März 2010 veröffentlichte Energiestrategie Österreich sichergestellt werden.
Umsetzung des EU-Energie- und Klimapaketes in Österreich
Die von der EU erarbeiteten Richtlinien des Energie- und Klimapaketes müssen nun in österreichisches Recht umgesetzt werden. Dieser Prozess muss bis 2012 abgeschlossen sein. Unten stehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte zur Umsetzung der Richtlinien:







